Leistungen im Bereich BGM
Sie sind ein kleines oder mittelständisches Unternehmen und möchten ein Betriebliches Gesundheitsmanagement einführen?
Sie planen Ihren Beschäftigten Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung ihrer Gesundheit anzubieten?
Dies erfordert einerseits ein Projektmanagement, zum anderen die Durchführung von Analysen und Maßnahmen.
Die Leistungen im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements umfassen die allgemeine Beratung, die Betreuung des Arbeitskreis Gesundheit, die strategische Planung und das Projektmanagement sowie die systematische Begleitung der Maßnahmen und sämtlicher Prozessphasen ihres BGM -Projektes.
Je nach Unternehmensgröße und Zielrichtung des BGM fallen im Rahmen des Projektmanagements folgende Aufgaben an:
Bedarfs-bestimmung
Organisation und Steuerung des BGM:
Allgemeine Beratung.
Begleitung und Protokollierung des Arbeitskreis Gesundheit.
Konzeption und Gestaltung des Projektes entsprechend der Zieldefinition aller Beteiligten.
Betreuung sämtlicher Projektphasen.
Begleitung und Protokollierung des Arbeitskreis Gesundheit.
Konzeption und Gestaltung des Projektes entsprechend der Zieldefinition aller Beteiligten.
Betreuung sämtlicher Projektphasen.
Analyse
Durchführung von Analysen:
Planung der inhaltlichen Ausgestaltung möglicher Analyseinstrumente, wie Befragungen, Arbeitsplatz- und Tätigkeitsanalysen.
Koordination zu möglichen Kooperationspartnern.
Betreuung der Durchführung der Analysen, Auswertung und Präsentation der Ergebnisse.
Ableitung von Handlungsempfehlungen für Maßnahmen.
Planung und Durchführung
Organisation von Maßnahmen:
Detailplanung der inhaltlichen Ausgestaltung möglicher Präventionsmaßnahmen. Organisation von Seminaren, Workshops und Events,
Terminierung, Kommunikation und internes Marketing.
Durchführung von:
Evaluation
Erfolgsmessung im BGM:
Planung der inhaltlichen Ausgestaltung möglicher Evaluationsformen.
Koordination zu möglichen Kooperationspartnern.
Betreuung der Durchführung der Evaluation. Auswertung und Präsentation der Ergebnisse,
Handlungsempfehlung für die weitere Gestaltung des BGM.