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Entwicklung und Gesetze 

Luxemburger Deklaration 

Die Luxemburger Deklaration zur betrieblichen Gesundheitsförderung in der EU wurde am 27/28 November 1997 in Luxemburg verabschiedet und in 2005 und 2007 aktualisiert. Das Europäische Netzwerk für betriebliche Gesundheitsförderung hat es sich zur Aufgabe gemacht, Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, Beschäftigten und die Gesellschaft dabei zu unterstützen, Wohlbefinden und Gesundheit am Arbeitsplatz zu sichern und zu fördern. Mitglieder des Netzwerkes sind Organisationen aus 27 Mitgliedstaaten der EU sowie der Schweiz. Zusammen wird eine Verbesserung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsbedingungen, die Förderung der Stärkung persönlicher Kompetenzen angestrebt. Unternehmen haben die Chance mit der Unterzeichnung der Luxemburger Deklaration Teil dieses Netzwerkes zu werden.

Präventionsgesetz

Im Juni 2015 wurde das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention verabschiedet und im Juli 2015 in seinen wesentlichen Teilen in Kraft gesetzt.
Die gesetzlichen Regelungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung der Krankenkassen sind in den §§ 20,  20b und 20c SGB V niedergelegt.
Der Gesamtkomplex der von diesen Paragrafen bezeichneten Leistungen gliedert sich in :
-Leistungen der Primärprävention nach § 20 Abs.            5 SGB V
-Leistungen zur Gesundheitsförderung und     Prävention in Lebenswelten nach " 20a SGB V
-Leistungen zur Gesundheitsförderung in Betrieben       nach §§ 20b und 20c SGB V

DIN SPEC 91020

Die DIN SPEC 91020 " Betriebliches Gesundheitsmanagement " legt Anforderungen an ein betriebliches Gesundheitsmanagement fest, die es einer Organisation ermöglichen, ihre Strukturen und Prozesse so zu entwickeln und umzusetzen, dass das Arbeitssystem und die Organisation gesundheitsgerecht und leistungsfördernd gestaltet und die Mitglieder dieser Organisation zum gesundheitsgerechten Verhalten befähigt werden. 
Managementsysteme, die nach den  Vorgaben der Din SPEC aufgebaut sind können zertifiziert werden. Die Entwicklung der DIN SPEC begann im September 2011

Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen

Das Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG)  verpflichtet Arbeitnehmer/innen dazu auf Basis einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Bei dieser Gefährdungsbeurteilung sind auch psychische Belastungen der Arbeit zu berücksichtigen.

Steuerliche Betrachtung 

Bei Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung ist zu prüfen inwieweit ein geldwerter Vorteil für die Beschäftigten vorliegt, und die Ausgaben somit als Arbeitslohn zu betrachten sind, die der Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht unterliegen. Möglichkeiten der Steuerbefreiung sind gegeben. 
Seit dem 1. Januar 2008 wird die Förderung der Mitarbeitergesundheit steuerlich unterstützt. Bis zu 600 Euro kann ein Unternehmen pro Jahr steuerfrei zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit erbringen.( § 3 Nr. 34 EStG) Es werden Maßnahmen steuerbefreit, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V genügen. Hierzu zählen z.B.
-Bewegungsprogramme
-Stressbewältigung
-Ernährungsangebote
-Suchtprävention 
Weitere Möglichkeit ist die Ausnutzung der Freigrenze
für Sachbezüge. Nach § 8 Nr. 2 EStG sind Mitarbeiter bis zu einer Freigrenze von 50 Euro pro Monat steuerbefreit. Diese Regelung ermöglicht eine finanzielle Beteiligung bei Mitgliedschaften z.B. im Fitnessstudio und vielen anderen Sachbezügen.
Des Weiteren ergeben sich Möglichkeiten der Steuerbefreiung, wenn die Durchführung der Maßnahmen überwiegend im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegen. (BFH Urteil)

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